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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die BaumHirten GbR
M.& L. Buchmüller
Wippe 12
42699 Solingen

  1. Vertragsabschluss
    Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an.
  2. Angebotsinhalt und Angebotsfrist
    Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Die BaumHirten Gbr. (nachfolgend „Die BaumHirten“) vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. Weichen die tatsächlichen Bedingungen von den zuvor erteilten Informationen ab und führt dies zu Verzögerung oder der Ablehnung der Arbeiten, behält sich die Firma Die BaumHirten vor, Anfahrtskosten in Höhe 0,50 Euro/Km sowie 50 % des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
    Zu einem Vertragsabschluss kommt es spätestens, sobald der Auftraggeber unser Angebot schriftlich (Post, E-Mail) bestätigt. Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von etwaigen Hindernissen im Arbeitsbereich sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen. Diese zusätzlichen Kosten werden auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten an den Auftraggeber weiterbelastet (ggf. mit Mehrwertsteuer).
  3. Genehmigungen und Zugang
    Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die uns durch ein Fehlen, nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Wir sind nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.
  4. Leistungsbeschreibung
    Das Angebot beschreibt die auszuführenden Leistungen näher. Es werden folgende branchenübliche Begriffe verwendet:
    • Ast-Definitionen:
      Feinast: Ast mit Durchmesser von 1 bis 3 cm
      Schwachast: Ast mit Durchmesser über 3 bis 5 cm
      Grobast: Ast mit Durchmesser über 5 bis 10 cm
      Starkast: Ast mit Durchmesser über 10 cm
    • Baumfällung:
      Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden
    • Formschnitt:
      Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks
    • Kronenpflege:
      Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und
      reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig
    • Totholzentnahme:
      Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der
      Verkehrssicherheit
    • Kroneneinkürzung:
      Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach- und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig
    • Kronenauslichtung:
      Entfernen von ganzen Ästen am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone
      Kronensicherung:
      Sicherung von Baumkronen oder einzelnen Ästen
    • Allgemeine Hinweise:
      Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, dass Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehengelassen werden.
      (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Es gelten die
      Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Baumpflege Landschaftsbau e.V., Colmanststr. 32, 53115 Bonn), die bei Bedarf auch in den Geschäftsräumen der Firma Die BaumHirten eingesehen werden können.
  5. Ausführungsfristen
    1. Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
    2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
    3. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5 °C.
    4. Wir sind erst in Verzug, wenn der Auftraggeber uns eine berechtigte zweiwöchige Nachfrist gesetzt hat. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.
  6. Mehrarbeit
    Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden.
    Die Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.
  7. Haftungsausschluss
    Die Haftung von Die Baumhirten für fahrlässig verursachte Schäden aus und im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis wird insgesamt auf den Auftragswert begrenzt. Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen, Schäden an Unterbepflanzung, Absacken von Pflasterbelägen, Schäden an nicht sichtbaren Gegenständen wie unterirdische Leitungen oder Gruben) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
    Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von Die Baumhirten, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Weiterhin gelten die Haftungsbegrenzungen nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Die Baumhirten, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  8. Zahlungsvereinbarungen
    Die von der Firma Die BaumHirten abgerechneten Leistungen sind ohne Abzug innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen sowie gegebenenfalls Mahngebühren und sonstige der Firma Die BaumHirten erwachsenen Kosten zahlen. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.
  1. Sonstiges
    Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser
    Formvorschrift selbst.
    Sollte einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit dieser Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll, soweit rechtlich zulässig, eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.